AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (download als pdf)
Stand 02.07.2017
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von
Peter Fasching.
Aufgrund der verschiedenen Teilbereiche wurden diese in Abschnitte geteilt:
Peter Fasching Photography – Fotograf
Peter Fasching Photography – VIP-Membership
Peter Fasching Photography – Workshops
Peter Fasching Photography – Fotoreisen
ALLGEMEINER TEIL
1.1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Peter Fasching durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
Den AGB der Vertragspartner bzw. Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen.
1.2 Vertragspartner und Gerichtsstand
Ing. Peter Fasching, MSc
Badner Straße 3/2/2
2604 Theresienfeld
+43 650 9333330
contact(at)peterfasching.com
Als Gerichtsstand gilt Wiener Neustadt als vereinbart.
1.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
1.4 Datenschutz
Peter Fasching bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Daten werden von Peter Fasching in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
Peter Fasching ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.
Solange der Kunde nicht widerspricht, ist Peter Fasching darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.
A – FOTOGRAFIE
2. Urheberrechliche Bestimmungen & Veröffentlichung
2.1 Urheberrechte & Verwendungszwecke
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs.2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Herstellerbezeichnung/Copyrightangabe
Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © … Name/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des
§74 Abs. 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3 Veränderung des Bildes
Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind.
2.4 Gültigkeit der Nutzungsbewilligung
Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.
2.5 Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch
Anstelle des §75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des §42 UrhG.
2.6 Veröffentlichung (nach schriftlicher Vereinbarung)
Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.
3. Ansprüche Dritter
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).
4. Verlust und Beschädigung
4.1 Verlust und Beschädigung / Haftung
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
Dies gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
4.2 Valorisierung (Wertsicherung)
Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.
5. Leistung und Gewährleistung
5.1 Ausführung durch Dritte
Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (andere Fotografen, Kollegen, Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
5.2 Mängel durch ungenaue/unrichtige Anweisungen
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.3 Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen
Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
5.4 Sendungen
Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
5.5 Beanstandung / Gewährleistung
Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
5.6 Verbesserungsanspruch
Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 4.1. gilt entsprechend.
5.7 Fixgeschäfte
Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 4.1. entsprechend.
5.8 Honorar- und Lizenzgebührenansprüche
Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.
6. Werklohn
6.1 Lohn / Honorar
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
6.2 Honorar bei unterlassener Verwertung
Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
6.3 Material- und sonstige Kosten
Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
6.4 Nachträgliche Änderungen
Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
6.5 Konzeptionelle Leistungen
Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
6.6 Nebenkosten/Verschiebung
Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
6.7 Umsatzsteuer
Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
7. Lizenzhonorar
7.1 Veröffentlichungshonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
7.2 Umsatzsteuer
Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
7.3 Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte
Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach §87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach §87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
8. Zahlung
8.1 Zahlung Allgemein
Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
8.2 Einzel- bzw. Zwischenverrechnung
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
8.3 Anzahlungen
Sollte es zwischen Peter Fasching Photography und dem Auftraggeber (Kunden) zu einer Reservierung eines Termins in Form einer Anzahlung kommen, gilt folgendes als akzeptiert und vereinbart:
Anzahlung muss min. 20% des vereinbarten Preises sein.
8.4 Folgende Widerrufs- bzw. Stornoreglen gelten als vereinbart:
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Kunde das Recht bis 30 Tage vor Shootingbeginn vom Vertrag schriftlich zurückzutreten (auch ohne Angabe von Gründen).
Beachtet wird das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Peter Fasching Photography.
Sollte die oben genannte Frist von 30 Tagen überschritten werden, behält sich Peter Fasching Photography vor, eine Rücktrittsgebühr wie folgt aufgelistet einzubehalten:
Bis 7 Tage vor Shootingbeginn: 50% des Shootingpreises*
Bis 3 Tage vor Shootingbeginn: 70% des Shootingpreises*
Ab 2 Tagen vor Shootingbeginn: 100% des Shootingpreises*
*: Sollten weitere Leistungen für das Shooting gebucht worden sein (MakeUpArtist, Assistenten, Locations, etc.) müssen diese Kosten vom Kunden übernommen werden, sofern diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
Im Falle eines Nichterscheinens des Teilnehmers ohne voriger Einreichung einer fristgerechten, schriftlichen Erklärung ist der gesamte Beitrag des Shootings inkl. aller Nebenkosten zu bezahlen.
9. Sonderbestimmung für die Bereitstellung von digitalen Inhalten (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG)
Der Verbraucher bzw. Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt.
Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass er mit dieser Zustimmung sein Rücktrittsrecht verliert.
B – „VIP-Member“ Jahresmitgliedschaft
2.1 „VIP-Member“ – Allgemein
Die VIP-Member Jahresmitgliedschaft ist für eine limitierte Anzahl von Mitgliedern gültig – derzeit maximal 35. Peter Fasching Photography behält sich das Recht vor, diese Zahl zu ändern.
Die Mitgliedschaft bringt unter Einhaltung der nächsten Punkte diverse Vorteile mit sich, die ein „Nicht-Mitglied“ so nicht erhalten kann. Es handelt sich hierbei um keinen „ordentlichen“ Verein, sondern um eine kundenfreundliche Lösung. Das Modell basiert auf regelmäßigen Ratenzahlungen wodurch dem Kunden diverse Vorteile eingeräumt werden. Folgend werden diese Kunden u.a. als „Mitglieder“ bezeichnet.
2.2 Anmeldung
Der Anmeldeantrag erfolgt schriftlich per Online Formular, Mail, SMS, WhatsApp oder per Brief. Nach Erhalt des Anmeldeantrags werden persönliche Daten ins System von Peter Fasching Photography übernommen. Dabei ist zwingend erforderlich, alle Angaben wahrheitsgemäß anzugeben. Sofern ein freier Mitgliedsplatz und alle Daten vorhanden sind, wird der Interessent darüber informiert und bekommt den zu unterzeichneten Vertrag elektronisch übermittelt. Die Mitgliedschaft gilt erst dann als aktiv, wenn der Vertrag ordnungsgemäß ausgefüllt und retourniert wurde und der erste Zahlungsbeitrag am Konto eingegangen ist.
2.3 Vorteile
Mitglieder kommen in den Genuss folgender Vorteile:
– Shootinggutscheine im Wert von 500€ / Mitgliedsjahr – einmal in 12 Monaten. Diese Gutscheine sind – wie der Name sagt – für Shootings- und Shootingpakete geeignet. Diese können nicht zum Bestellen von Produkten (Rahmen, Prints, ….) verwendet werden.
-10% Ermäßigung auf Fotoshootings, Bestellungen. Ausgeschlossen sind bereits reduzierte Artikel, Angebote, Workshops und Fotoreisen.*
-20% Vermittlungsprovision bei zustandekommen eines Shootings durch Weiterempfehlung
-Eintritt in die Peter Fasching Photography Members Group auf Facebook
-Newslettererhalt 1 Woche vor allen Anderen
-Geburtstagsüberraschung
* Fotoreisen werden über einen externen Dienstleister (Reisebüro) organisiert und veranstaltet. Peter Fasching ist bei Fotoreisen lediglich als fotografischer Reiseleiter tätig.
2.4 Zahlungsweise der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird in monatlichen Raten zu á 20€ per Internetbanking bzw. per Dauerauftrag bezahlt. Der monatliche Betrag ist spätestens am 10. Tag jedes Monats fällig.
2.5 Ansprüche auf Vorteile
Sobald der Vertag abgeschlossen und der erste Teilbetrag am Konto von Peter Fasching Photography eingelangt ist, hat das Mitglied Anspruch auf die Gutscheine im Wert von 500€. Sollte jedoch vor Ende des Mitgliedjahres gekündigt werden, ist dies gesondert zu regeln – siehe Punkt Kündigung.
3. Kündigung
Eine Kündigung des Vertrags ist jederzeit und ohne Frist möglich. Allerdings gilt: Die Chance in den Genuss der Vorteile zu kommen ist einmalig. Das heisst, sofern man einmal gekündigt hat, gibt es keine erneute Aufnahme – Ausnahmen hierzu sind mit Peter Fasching Photography gesondert zu vereinbaren.
Hierbei gibt es allerdings einige Punkte zu beachten:
3.1 Kündigung nach vollen Jahren der Mitgliedschaft
Kündigt ein Mitglied nach ganzen Mitgliedsjahren (D.h. zB nach 1 Jahr, nach 2 Jahren, …), endet die Mitgliedschaft einfach. Die Kündigung muss innerhalb des Jahres – also vor Beginn des nächsten Jahres – übermittelt werden. Erhaltene Gutscheine behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablauf dieser.
3.2 Kündigung während des Mitgliedschaftsjahres
Auch hier wird nochmal unterschieden:
3.2.1 Es wurde noch kein Gutschein des aktuellen Jahres in Anspruch genommen:
In diesem Fall gehen die Gutschein zurück an Peter Fasching Photography und die Mitgliedschaft endet. Wie auch in zB Fitnessstudios üblich, kann der im jeweiligen Mitgliedsjahr bereits bezahlte Betrag nicht erstattet werden. Sollte die Kündigung erst nach der Hälfte des jeweiligen Mitgliedsjahres übermittelt bzw. gewünscht sein, hat das Mitglied die Chance den Restbetrag zur vollen Jahresgebühr aufzuzahlen und erhält alle Vorteile – inkl. der Shooting Gutscheine – wie vereinbart für das Ganze Mitgliedsjahr.
3.2.2 Es wurde bereits ein Gutschein im jeweiligen Mitgliedsjahr benutzt:
Das Mitglied muss die Differenz zum Jahresmitgliedsbeitrag aufzahlen. Beispiel: Kunde hatte Gutscheine benutzt und kündigt im 8 Monat des Mitgliedsjahres. Somit gibt es eine Nachzahlung durch den Kunden von 4 Monaten zum jeweiligen Monats-Mitgliedsbeitrag.
3.3 Kündigung bzw. Vertragsauflösung durch Peter Fasching
Peter Fasching behält sich das Recht vor, Mitglieder aufgrund diverser Gründe zu kündigen. Diese können sein:
-Mitglieder treiben Handel mit erworbenen Gutscheinen
-Mitglieder verhalten sich unangebracht
-Aufgabe des Gewerbes
In diesem Fall verlieren die Gutscheine Ihre Gültigkeit und bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Sollte es zu einer Auflösung der Aktion durch Peter Fasching Photography kommen, werden die bereits bezahlten Beiträge – sofern noch keine Gutscheine benutzt wurden – erstattet.
4. Übertragung der Gutscheine
Es ist eindeutig erlaubt, Gutscheine zu übertragen und weiterzugeben. Allerdings führt es zwangsläufig zur Kündigung, sollte mit den erhaltenen Gutscheinen Handel betrieben bzw. diese gewinnbringend verkauft werden.
5. Übertragung der Mitgliedschaft
Auch eine Übertragung der Mitgliedschaft ist möglich. Hierzu muss ein schriftliches Ansuchen an Peter Fasching Photography mit folgendem Inhalt gestellt werden: Daten des gewünschten Ersatzmitglieds (Name, Adresse, Geburtsdatum, tel, email). Nach Annahme und Vertragsabschluss durch Peter Fasching Photography wird das bisherige Mitglied entbunden. Peter Fasching Photography behält sich vor, eine Übernahme abzulehnen.
6. Zahlungsverzug
Alle Kunden, die diese AboVariante wählen, akzeptieren folgende Verzugsvereinbarungen:
-1. Mahnung: kostenlos
-2. Mahnung: 12€ Bearbeitungsgebühr
-3. Mahnung: 12€ Mahnungsgebühr (plus Gebühr der ersten Mahnung)
Sollte 10 Tage nach der 3. Mahnung keine besondere Vereinbarung zwischen dem Kunden und Peter Fasching Photography getroffen worden – bzw. der offene Betrag nicht am Konto eingelangt sein – kommt es zur automatischen Kündigung mit allen Konsequenzen wie in Punkt 11.6 beschrieben. Weiters behält sich Peter Fasching Photography vor, gerichtlich weiter vorzugehen.
C – Workshops
2. Workshops
Das Mitbringen von Personen, die nicht aktiv am Workshop teilnehmen (also angemeldet sind), ist im Interesse des kompakten Workshops nicht möglich.
2.1 Workshopanmeldungen
Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Workshops erfolgt entweder
– schriftlich,
– per Mail,
– direkt mittels Anmeldeformular online
Platzzusage:
Berücksichtigung der Anmeldung/Platzzusage: Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und in weiterer Folge des Zahlungseinganges auf dem Konto von Peter Fasching Photography berücksichtigt.
Ein Platz gilt erst als gesichert wenn eine schriftliche Zusage (kann auch elektronischer Art sein, wie z.B. Mail) durch Peter Fasching Photography versandt und dem Teilnehmer zugestellt wurde.
2.2 Zahlungsbedingungen & Zahlungsverzug
Der Teilnehmer hat den jeweiligen Betrag (Entgelt) für die jeweilige Veranstaltung spätestens innerhalb von 10 Werktagen oder aber bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.
2.3 Zahlungsverzug / Rücktritt / Storno
Sollte es zu verspäteten Zahlungen (Zahlungsverzug) kommen, berechnet Peter Fasching Photography Mahn- und Inkassospesen von 12€ je Mahnung bzw. Zahlungserinnerung sowie Verzugszinsen ab Leistungsdatum in Höhe von 8% über Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.8.2002.
Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart.
Der Teilnehmer/Kunde hat das Recht bis 30 Tage vor Workshopbeginn von dem Vertrag schriftlich zurückzutreten (auch ohne Angabe von Gründen).
Beachtet wird das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Peter Fasching Photography.
Sollte die oben genannte Frist von 30 Tagen überschritten werden, behält sich Peter Fasching Photography vor, eine Rücktrittsgebühr wie folgt aufgelistet einzubehalten:
Bis 7 Tage vor Workshopbeginn: 50% der Workshopgebühr
Bis 3 Tage vor Workshopbeginn: 70% der Workshopgebühr
Ab 2 Tagen vor Workshopbeginn: 100% der Workshopgebühr
Im Falle eines Nichterscheinens des Teilnehmers ohne voriger Einreichung einer fristgerechten, schriftlichen Erklärung ist der gesamte Beitrag des Workshops zu bezahlen.
2.4 Absage von Workshops
Peter Fasching Photography behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen Workshops abzusagen.
Wichtige Gründe wären zum Beispiel:
– ungenügende Teilnehmeranzahl
– Erkrankung von Vortragenden
Schadensersatzanspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen und bereits bezahlte Entgelte werden in voller Höhe zurückerstattet.
2.5 Wechsel der Vortragenden oder Models
Sofern der Workshopinhalt nur unwesentlich geändert wird und der vereinbarte Inhalt im Wesentlichen gleich bleibt, behält sich Peter Fasching Photography vor, Trainer und Models zu wechseln und den geplanten Ablauf des Workshops zu variieren.
2.6 Haftung & Schäden
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.
Die von Peter Fasching Photography zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Inventare und Geräte aller Art sind von allen Teilnehmern mit Sorgfalt zu behandeln. Sollten Schäden durch Workshopteilnehmer entstehen, wird der jeweilige Teilnehmer für den entstandenen Schaden in vollem Umfang aufkommen.
Die Teilnahme an Fotoworkshops und Fotoreisen erfolgt auf eigene Gefahr – eine Haftung für Unfälle während einer dieser Veranstaltungen durch Peter Fasching Photography sowie beteiligte Veranstalter ist ausgeschlossen. Peter Fasching übernimmt keine Verantwortung für vom Teilnehmer mitgebrachtes Equipment
2.7 Urheberrecht, Nutzungsrechte
Alle Workshopunterlagen und Handouts sind das geistige Eigentum von Peter Fasching Photography (bzw. des jeweiligen Urhebers) und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers –auch nicht auszugsweise – nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Eine Veröffentlichung (Internet, SocialMedia, Druckerzeugnisse aller Art) bedürfen einer Zustimmung des Urhebers.
Fotos die während des Workshops entstehen (Aufbau, anderer Teilnehmer, etc.) dürfen zur Dokumentation und für eigene private Zwecke verwendet – jedoch nicht ohne Rücksprache verwöffentlicht – werden.
2.8 Veröffentlichung/Nutzung von Aufnahmen in Zusammenarbeit mit den Models
Die in dem Workshops entstandenen Aufnahmen dürfen ausschliesslich für private – nicht kommerzielle – und folgende Zwecke genutzt werden.
Beispiele hierfür sind, die Verwendung bei:
– der eigenen Website des Teilnehmers
– der Teilnahme an Fotowettbewerben
– Fotoseiten im Internet
– SocialMedia Seiten (wie z.B. Facebook)
– Eigenwerbung
Voraussetzung für die Verwendung der Aufnahmen, ist ein Modelreleasevertrag welcher zwischen Teilnehmer und Model abgeschlossen wird. Ohne Erfüllung dieser Voraussetzung dürfen die Fotos nicht verwendet oder veröffentlicht werden.
2.9 Ausschluss eines Teilnehmers von einem Seminar bzw. eines Workshops
Der jeweilige Vortragende hat das Recht, Teilnehmer die wiederholt und trotz Abmahnung den Seminarbetrieb stören, vom Seminar bzw. Workshop auszuschließen. In diesem Fall wird der Seminarbeitrag anteilsmäßig rückerstattet.
In diesem speziellen Fall wird der Workshopbeitrag aliquot zurückerstattet. Weiters behält sich Peter Fasching Photography vor, diese Teilnehmer von künftigen Veranstaltungen auszuschließen.
3. Rücktritts- und Widerrufsrecht
Die Anmeldung ist in jedem Fall Verbindlich. Die Vorschriften § 18 Abs 1 Z 2, Z 10; Abs 2; Abs 3 FAGG finden Anwendung, wo es heisst: “….Dienstleistungen in den Bereichen….Freizeitbetätigungen…..wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht”. Daher besteht kein Widerrufsrecht.
D – Fotoreisen
2. Allgemeines zu Fotoreisen
2.1 Veranstaltung und Organisation
Fotoreisen werden nicht von Peter Fasching Photography veranstaltet oder organisiert. Das Organisieren und Veranstalten von Reisen stellt ein reglementiertes Gewerbe dar und darf somit nur von Reisebüros umsgesetzt werden. Peter Fasching ist als fotografischer Reiseleiter mit bei der Reise und unterstützt das Reisebüro mit Tipps und Insiderwissen.
2.2 Reiseversicherung
Es wird allen Teilnehmern dringend empfohlen eine private Reiseversicherung abzuschließen. Peter Fasching Photography und auch das Reisebüro helfen gerne bei der Vermittlung privater Reiseversicherungen, sofern diese nicht ohnehin im Preis enthalten sind.
2.3 Haftung & Schäden
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.
Die von Peter Fasching Photography zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Inventare und Geräte aller Art sind von allen Teilnehmern mit Sorgfalt zu behandeln. Sollten Schäden durch Workshopteilnehmer entstehen, wird der jeweilige Teilnehmer für den entstandenen Schaden in vollem Umfang aufkommen.
Die Teilnahme an Fotoworkshops und Fotoreisen erfolgt auf eigene Gefahr – eine Haftung für Unfälle während einer dieser Veranstaltungen durch Peter Fasching Photography sowie beteiligte Veranstalter ist ausgeschlossen. Peter Fasching übernimmt keine Verantwortung für vom Teilnehmer mitgebrachtes Equipment
3. Fotoreiseanmeldungen, Zahlung und Rücktritt
3.1 Fotoreiseanmeldungen
Die Anmeldung der Fotoreise erfolgt entweder direkt beim Reisebüro oder wir übernehmen das für Sie. Die Platzzusagen werden chronologisch nach Anmeldung und Zahlungseingang vergeben
3.2 Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat den jeweiligen Betrag (Entgelt) für die jeweilige Veranstaltung spätestens innerhalb von 10 Werktagen oder aber bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.
3.3 Zahlungverzug
Sollte es zu verspäteten Zahlungen (Zahlungsverzug) kommen, berechnet Peter Fasching Photography Mahn- und Inkassospesen von 12€ je Mahnung bzw. Zahlungserinnerung sowie Verzugszinsen ab Leistungsdatum in Höhe von 8% über Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.8.2002.
Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart.
3.4 Ratenzahlungen
Peter Fasching Photogrpahy bietet auch die Zahlmöglichkeit Ratenzahlung an. Anzahlung und Raten sind individuell mit Peter Fasching Photography zu vereinbaren. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Gesamtbetrag spätestens zu Beginn der Fotoreise am Konto von Peter Fasching Photography eingelangt sein.
3.5 Rücktritt / Storno / Widerruf
Die Anmeldung ist in jedem Fall Verbindlich. Die Vorschriften § 18 Abs 1 Z 2, Z 10; Abs 2; Abs 3 FAGG finden Anwendung, wo es heisst: “….Dienstleistungen in den Bereichen….Freizeitbetätigungen…..wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht”. Daher besteht kein Widerrufsrecht.
3.7 Nicht teilnehmende Personen
Bei Fotoreisen dürfen auch Begleitpersonen mitgebracht werden. Sollten diese im gleichen Hotel untergebracht werden bzw. sogar bei den Ausflügen dabei sein wollen, muss dies vorab mit Peter Fasching Photgraphy abgeklärt und dementsprechend bezahlt werden.
3.8 Übertragung von Buchungen
Sollte ein Reiseplatz – aus welchem Grund auch immer – an eine andere Person übertragen werden, ist dies Grundsätzlich möglich. Durch Umbuchungen (Tickets, etc.) kann es zu weiteren Kosten kommen – diese müssen gesondert bezahlt werden, sofern diese anfallen. Peter Fasching Photography und das Reisebüro sind immer bemüht, diesen Service so günstig wie möglich – bestenfalls kostenfrei – zur Verfügung zu stellen.
3.9 Ausschluss eines Teilnehmers von der Fotoreiswe
Peter Fasching behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Fotoreise auszuschliessen, wenn dies nötig sein sollte.
Gründe könnten sein:
– unangebrachtes Verhalten gegebüber des Team, Models, Teilnehmern
– ständiges Ignorieren von Hinweisen
– Wiederholtes stören der Fotoreiseaktivitäten
4. Urheberrechliche Bestimmungen & Veröffentlichung
4.1 Veröffentlichung/Nutzung
Die in der Fotoreise entstandenen Aufnahmen dürfen für private und kommerzielle genutzt werden.
Voraussetzung für die Verwendung der Aufnahmen, ist ein Modelreleasevertrag welcher zwischen Teilnehmer und Model abgeschlossen wird. Ohne Erfüllung dieser Voraussetzung dürfen die Fotos nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Des weiteren müssen die Fotos vom Model und Peter Fasching Photography freigegeben werden um hohe Qualität garantieren zu können.
5. Reisen ins Ausland
Peter Fasching Photography und das jeweilige Reisebüro versuchen alle Informationen so gut wie möglich an den Teilnehmer zu kommunizieren.
Die diversen Ein- und Ausreisebestimmungen sind von allen Teilnehmern selbst zu beachten (Waren, Visa, ….).
Sollte ein Teilnehmer an der Einreise – aus welchem Grund auch immer – gehindert werden, kann dies nicht zu Lasten von Peter Fasching oder dem Reisebüro gehen.
Wichtige Punkte sind zB:
– Gültigkeit des Reisepasses / biometrisch lesbar?
– max. erlaubte Einfuhr an Waren/ Bargeld (Achtung: in vielen Ländern liegt die Grenze bei 10.000€ – darüber muss deklariert werden. Gerade bei Kameraequipment kommen hier schnell ein paar Tausend Euro zusammen,)
– Visum nötig? Evtl. auch schon vorab elektronisch
– Impfungen