Wie ist das nun mit der Namensnennung (credit) am veröffentlichten Foto? Muss der Name des Fotografen angeführt werden? Darf ich das Bild verändern, schneiden oder einen Filter (z.B. von Instagram) anwenden??
Hat der Fotograf ein so großes Ego-Problem, dass er sich die Mühe macht und mich deshalb nochmals kontaktiert?
Grundsätzlich ist der Fotograf (selbst der Amateur) Urheber seines Bildes – und bleibt dies auch sein Leben lang. Die Urheberschaft kann nicht übertragen werden und alle geschaffenen Werke sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt.
Prinzipiell schreibt das Gesetz vor, dass jeder Fotograf das Recht und den Anspruch auf
– Namensnennung bei der Veröffentlichung seiner Werke hat
– Schadensersatz bei Nichteinhaltung
– unveränderte Veröffentlichung – d.h. Bilder dürfen in keinster Weise künstlerisch (Schnitt, Farbe, …) verändert werden.
Das kann teuer werden….
Das klingt jetzt alles sehr streng und so, als ob Fotografen nur darauf warten würden, andere verklagen zu können – das ist nicht so. Es gibt jedoch genug Anwälte, die dieses Gesetz gerne nutzen um sich weiter zu bereichern: Sie suchen gezielt nach Bildern im Internet, die unerlaubt oder ohne Namensnennung verwendet werden. Kurz darauf kommt der nette Brief mit Abmahngebühren – je nach Verwendung bis zu mehreren 1.000€.
Mir selbst ist dies schon passiert – weit vor meiner Karriere als Fotograf:
Ich wollte bei eBay einen Verstärker verkaufen. Da ich keine Lust hatte, diesen zu säubern und zu fotografieren, nahm ich einfach ein Bild aus dem Internet, hab es klein geschnitten (um die Ähnlichkeit mit dem Original zu verbergen) und schon war der Brief da – 2.000€. Und hierbei handelte es sich in keinster Weise um Kunst – es war ein schlichtes Produktfoto. Nicht einmal der Urheber selbst startete die Abmahnung – dies geschah aus Eigeninitiative des Anwalts.
Sicher gibt es auch die Möglichkeit Bilder ohne Namensnennung zu nutzen – hierzu ist aber unbedingt eine Absprache mit dem Urheber (Fotografen) erforderlich und meist gehen damit Lizenzgebühren einher.
Warum das Ganze?
Einfach erklärt: Der Berufsfotograf lebt von seiner Arbeit und den dadurch entstehenden Empfehlungen. Prinzipiell gibt es bei der Schaffung eines Kunstwerks keinen Unterschied ob wir von Tattookünstlern, Musiker, Filmemachern, Makeup Artisten oder Malern sprechen. Bei Songs zum Beispiel, würde niemand auf die Idee kommen, den Künstler zu entfernen und den Song dann zu veröffentlichen.
Genauso verhält es sich bei der Veränderung des Bildes: Wenn ein Fotograf sein Bild aus der Hand gibt, ist er auch so damit einverstanden und möchte, dass es auch so wahrgenommen wird. Wird nun das Bild von Dritten unvorteilhaft gecropped (geschnitten) oder ein Filter darüber gelegt, verändert es das Bild und “verdrängt” den Stil des Künstlers.
Nehmen wir als Beispiel MakeUp Artisten – diese leben auch sehr häufig von Weiterempfehlungen. Angenommen, wir haben ein Shooting und der MakeUp Artist ist mit dem Model eine Stunde lang beschäftigt, bis es final gestylt ist. Nun komme ich hin, nehme mir einen Pinsel und versuche mich mal als MakeUp Künstler zu verwirklichen – ihr könnt euch vielleicht vorstellen was daraus wird ;)….
Dann veröffentliche ich das Bild und gebe den Namen des MakeUp Artists an, der mit der Katastrophe die ich geschaffen habe, nichts zu tun hat, an. Gute Werbung? Eher nicht.
Guido Karp – bekannter Starfotograf, Mentor und Freund brachte es so – oder so ähnlich – auf den Punkt: Eigentlich ist das Ganze viel einfacher als es sich anhört. Als wir Kinder waren lernten wir doch:
– Gehört es dir, kannst du es verwenden.
– Gehört es dir nicht, frag nach.
– Gehört es dir nicht und du kannst Niemanden fragen – verwende es nicht!
Und so handhabe ich das auch. Wenn mir jemand ein Bild kurz vorher sendet – bevor er es bearbeitet veröffentlicht – kann ich was dazu sagen. Und wenn es gut ist, warum nicht? Leider habe ich auch schon schrecklich bearbeitete Bilder von mir im Internet gefunden – da hätte ich mir gewünscht, es wäre keine Namensnennung dabei.
Generell gilt: Einfach immer den Namen des Urhebers angeben – oder eben nachfragen. Es kann einfach sehr schnell teuer werden.
Die kommerzielle Nutzung… und “…ist doch gute Werbung für dich!“
“Ich habe doch das Shooting bezahlt – damit sind es doch meine Bilder und ich kann machen was ich will!” – Nein. Und auch das ist ganz einfach erklärt.
Nehmen wir an, es kommt zu einem (bezahlt oder unbezahlt spielt eigentlich keine Rolle) Shooting und es entstehen super Fotos. Das Model teilt die Fotos auf diversen Seiten und eine Firma wird auf eines dieser Fotos aufmerksam und möchte es in Ihrer Werbung (TV, Katalog, …) verwenden. Warum macht diese Firma das? Um weitere Kunden und dadurch Umsatz zu generieren. Bezahlt wurde aber nie die kommerzielle Nutzung (d.h. das Bild kann gar nicht durch das Model weitergegeben werden, da es nicht die erforderlichen Rechte besitzt), sondern nur das Shooting und die Rechte zur privaten Nutzung.
Bei solchen Anfragen kommt dann oft der Satz: “Aber das ist doch eine super Werbung für dich, wenn deine Fotos im Katalog XY abgebildet werden!“. Aha! So funktioniert das also. Abgesehen davon, dass auch der Künstler von seiner Arbeit leben muss, gefällt mir das Prinzip ja ganz gut! Ich fahre dann morgen gleich zum Porsche-Händler, hole mir den neuen GT3 und zahle nichts. Versprochen – ich fahre auch gaaaaanz viel herum damit, dass ihn alle sehen – ist doch eine super Werbung für Porsche! Dann fahre ich damit zum Möbelhaus und hole mir meine Gratis Einrichtung – ich meine, ist doch eine super Werbung, wenn die Porschefahrer hier Möbel abholen oder???
Klingt gut – aber schnell erkannt, dass funktioniert so nicht ;).
Schöner Artikel! Danke dafür! Ich hoffe er macht dem Laien deutlich, dass es nicht um das Ego des Fotografen geht, sondern um die Wahrung seiner Rechte!
Was mich nur verdutzt ist der Teil mit der “Eigeninitiative des Anwalts”. Vielleicht habe ich das auch nur falsch interpretiert. Aber meines Wissen nach darf ein Anwalt bei Urheberrechtsverletzung nur abmahnen, wenn ihm entweder ein Mandat erteilt wurde oder selbst der Urheber ist. Alleine schon aus logischer Sicht, woher will der Anwalt wissen, ob und, wenn ja, welche Lizenzrechte / Nutzungsbedingungen vereinbart wurden?
Gruß
Sebastian